.AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig für den Verkauf von Produkten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung (Stand 01.02.2007)

1.Geltung
Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Änderungen und Ergänzungen unserer Bedingungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

2. Angebote, Prospekte, Dokumentationen, Mappen
Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf, technische Änderungen und Preisänderungen behalten wir uns vor Abschluss des Liefervertrages vor. Für Zeichnungen und andere Angebotsunterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.

3.Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Sämtliche Ergänzungen, Abänderungen, Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

4.Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk netto zuzüglich Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung, Versandkosten und Versicherung, unverzollt.

5.Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind zu leisten innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tagen rein netto. Bei verspäteter Zahlung werden, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, bankmäßige Zinsen und Provisionen berechnet. Die Zurückhaltung der Z ahlungen oder die Aufrechnung etwaiger Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Auch Mängelrügen und Beanstandungen gleich auf welchem Grunde sie beruhen, berechtigen nicht zu einer Zurückbehaltung einer Zahlung. Verschlechterung der Zahlun gsfähigkeit des Bestellers oder die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen berechtigen uns, Sicherheitsleistung für alle Forderungen aus dem Liefervertrag ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen.

6. Lieferzeit
Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen des Geschäftes einig sind. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat od er die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Geraten wir mit unseren Lieferungen oder Leistungen in Verzug, und gewährt uns der Besteller eine angemessene Nachfrist mit der usdrücklichen Erklärung, dass er nach dem Ablauf dieser Frist die Abnahme der Leistung ablehnt, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1/2 %,
im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Ausschluss im eigenen Werk oder beim Unterlieferer - verlängern die Lieferzeit angemessen, und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten. Teillieferungen sind zulässig.

7. Mengentoleranz
Handelsübliche Mengentoleranzen von ± 5% gegenüber der Bestellmenge sind vom Käufer anzunehmen

8. Gefahrentragung
Mit der Meldung der Versandbereitschaft bzw. Übergabe der Ware an den Transportunternehmer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes geht die Gefahr, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, auf den Besteller über.

9. Verpackung
Die Verpackung wird in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.

10. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand sowie an den etwa aus der Verarbeitung entstehenden neuen Sachen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrage vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch uns liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern und uns hiervon Anzeige zu machen. Erfolgt das nicht, so sind wir berechtigt, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen. Der
Eigentumsvorbehalt und die uns zustehenden Sicherungen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (z.B. bei Bezahlung im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren), die wir im Interesse des Bestellers eingegangen sind. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

11. Vorkaufsrecht
Bei Betriebsabgabe, Konkurs-, Vergleichsverfahren und Liquidation des Bestellers haben wir an allen von uns gelieferten Waren das Vorkaufsrecht.

12. Gewährleistung
Die gelieferte Ware ist sofort nach Menge und Qualität zu prüfen. Erkennbare Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, spätestens innerhalb von 8 Tagen (Ausschlussfrist), andere Beanstandungen unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche in der Weise, dass wir alle diejenigen Teile unentgeltlich nach einer unserem Ermessen unterliegenden Wahl ausbessern oder neu liefern, die sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrenübergang infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung, als unbrauch bar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über, sie sind uns auf Verlangen frei Haus zurückzusenden. Für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, chemische, elektrotechnische oder elektrische Einflüsse wird keine Gewähr übernommen, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangel durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch bei Unmöglichkeit oder bei Unvermögen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch uns. Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Besteller in Rechnung gestellt werden. Weitere Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungshilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

13. Haftungsausschluß
Für den Vertrieb unsere Produkte an Privatpersonen übernehmen wir keine Haftung. Vor allem unsere Geräte aber auch einige Verbindungselemente bedürfen bei Gebrauch Fachkenntnisse. Unsere Betriebsanleitungen sind für den gewerblich- industriellen Bereich geschrieben. Für die Verwendung unserer Produkte in Kraft-, Luft-, oder Wasserfahrzeugen kann keine Haftung übernommen werden. Wenn unsere Produkte in einem solchen Bereich zum Einsatz kommen müssen, ist das der Hruschka GmbH vor Vertragsabschluss mitzuteilen. Die Anforderungen in diesem Bereich sind in der Regel genau spezifiziert. Die Auslieferung der Produkte erfordert eine besondere Sorgfalt und Dokumentation. Betriebsanleitungen unserer Bolzenschweißgeräte müssen in der Landessprache bez. In der Sprache des Anwenders ausgeliefert werden. Für die Auslieferung an Dritte mit einer Betriebsanleitung welche nicht der Sprache des Anwenders ist übernehmen wir keine Haftung. Für die Verwendung unserer Produkte in Märkte außerhalb der EU kann keine Haftung übernommen werden. Wenn unsere Produkte in solchen Märkten zum Einsatz kommen müssen, ist das der Hruschka GmbH vor Vertragsabschluss mitzuteilen. Unsere Produkte entsprechen häufig nicht den Anforderungen einiger Märkte wie der USA, Kanada, Australien und anderen, die spezielle Zertifizierungen voraussetzen. Je nach Land gelten unterschiedliche Gesetze, Normen und Richtlinien die im Einzelfall geprüft werden müssen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Erdweg-Kleinberghofen, Gerichtsstand ist Dachau.

15. Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis findet das deutsche Recht Anwendung.

16. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.

INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZVERTRAG
Ihr Vertrag kommt zustande mit Hruschka GmbH, Carl-Zeiss-Straße 8, 85247 Schwabhausen-Germany im Folgenden Hruschka genannt, vertreten durch den Geschäftsführer, Herr Thomas Thiel, Carl-Zeiss-Straße 8, 85247 Schwabhausen. An diese Anschrift können Sie auch Ihre Fragen sowie etwaige Beanstandungen richten. Der geschäftliche Zweck des Vertrages ist nur auf den Verkauf der insbesondere im Internet unter HYPERLINK „http://www.bolzen.net“ durch unser Unternehmen angebotenen Waren gerichtet.

Der Vertrag kommt durch Ihre Bestellung per Telefon, Telefax oder Internet bzw. durch Übersendung einer schriftlichen Bestellung und durch anschließende Annahme der Bestellung durch unser Unternehmen in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch das Zusenden der bestellten Ware zustande.